Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Naturstein Platzer GmbH, Schwaig 1, 4950 Altheim, Firmenbuchnummer [FN 654065 k], UID [ATU82209129]
Stand: 09.2025
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers in den Leistungsbereichen Zuschnitt & Verarbeitung, Küchenarbeitsplatten, Waschtischplatten & Duschtassen, Fensterbänke & Stufenplatten, CNC-Bearbeitung sowie Maßanfertigungen aus Naturstein.
1.2. Gegenüber Unternehmern (§ 1 KSchG) gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.3. Gegenüber Konsumenten (B2C) gelten diese AGB, soweit die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere KSchG, FAGG, ABGB, Produkthaftungsgesetz) nicht widersprechen.
1.4. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Hinweise auf AGB nach Vertragsabschluss (z. B. auf Rechnungen) bewirken keine Einbeziehung.
2. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote/Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2.2. Vertragsschluss erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung, durch Leistungserbringung oder Lieferung.
2.3. Planungs-, Aufmaß- und Bearbeitungsunterlagen (Skizzen, CAD-/CNC-Daten, Muster) bleiben – bis zur vollständigen Bezahlung – unser Eigentum; Nutzungsrechte werden nur in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang eingeräumt.
2.4. Bei Naturmaßaufnahmen und Projektplanung können wir Teilabrechnungen vornehmen; bei fehlender Beauftragung behalten wir uns einen angemessenen Planungsersatz vor.
3. Leistungsumfang, Mitwirkung und Baustellenvoraussetzungen
3.1. Leistungsinhalt ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Zusatz-/Mehrleistungen (z. B. Demontagen, Anpassungen vor Ort, Kran-/Hebeeinsätze, Nacharbeiten aufgrund bauseitiger Abweichungen) werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
3.2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: rechtzeitige Bereitstellung aller Maße/Pläne, bauseitige Herstellung geeigneter Auflager/Unterkonstruktionen, freie Zufahrt für LKW/Kran, unentgeltliche Bereitstellung von Strom und Wasser während der Montage, Gewährleistung eines trockenen, tragfähigen Untergrunds sowie eines gefahrlosen Arbeitsumfelds.
3.3. Toleranzen: Bei bauseitigen Abweichungen (Winkel, Lot, Ebenheit) sind Anpassungen zulässig und werden nach Aufwand abgerechnet.
4. Naturstein – Materialeigenschaften & Muster
4.1. Naturstein unterliegt unvermeidbaren Farb- und Strukturabweichungen. Muster zeigen lediglich den Typus, Abweichungen sind naturbedingt möglich. Bei verschiedenen Steinsorten können Kittungen oder ähnliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Reklamation oder Gewährleistung.
4.2. Maß- und Dicken-/Ebenheitstoleranzen innerhalb der einschlägigen Normen/Handelsüblichkeiten gelten als vertragsgemäß.
4.3. Oberflächen (geschliffen, poliert, geflammt, satiniert etc.) können gebrauchs-/pflegebedingte Veränderungen aufweisen; Pflegehinweise sind zu beachten.
4.4. Nach der Montage haften wir für Schäden an den Natursteinen nur, wenn diese durch uns verschuldet wurden. Schäden, die durch natürliche Einflüsse wie Witterung, Temperaturschwankungen oder andere Umwelteinwirkungen entstehen, sind nicht von unserer Haftung umfasst. Dies gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Kunden im gesetzlich zulässigen Rahmen.
5. Preise, Preisbasis und Wertsicherung
5.1. Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – exkl. USt, ab Werk/Lager zuzüglich Verpackung, Verladung, Zustellung, Abladung und Montage.
5.2. Paletten/Transportgestelle werden zu Selbstkosten berechnet; rückstellbare Gebinde werden gutgeschrieben, sofern frei und unbeschädigt retourniert.
5.3. Bei Liefer-/Montageverzögerungen aufgrund bauseitiger Umstände sind wir zur Zwischenabrechnung berechtigt.
5.4. Bei Verträgen mit Unternehmern können preisbildende Faktoren (Material-, Energie-, Lohn-, Frachtkosten) bei Ausführungen > 3 Monate ab Vertragsabschluss wertgesichert werden; Preissenkungen sind weiterzugeben.
6. Zahlung, Fälligkeit, Teilrechnungen, Verzugsfolgen
6.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2. Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu legen, insbesondere nach Auftragserteilung, nach Lieferung und nach Abschluss sämtlicher Leistungen. Bei Aufträgen ≥ EUR 2.000 kann eine Materialanzahlung verlangt werden; ab EUR 4.000 bis zu 50 % Anzahlung.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie der Ersatz zweckentsprechender Betreibungskosten (inkl. Pauschale EUR 40) als vereinbart. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, außer Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt; gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Rechte.
6.5. Bleiben wesentliche Zahlungen aus oder verschlechtert sich die Bonität erkennbar, sind wir berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, Vorauskasse zu verlangen oder – nach Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
7. Lieferung, Gefahrenübergang und Termine
7.1. Sofern nicht ausdrücklich „frei Haus“ vereinbart, trägt der Besteller sämtliche Versandkosten, abhängig von Maße, Gewicht und Transportweg; die Kosten werden im Angebot ausgewiesen. Lieferungen „frei Haus“ erfolgen an einen mit LKW leicht anfahrbaren Ort; innerörtliche Verbringung, z. B. in Gebäude, ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
7.2. Gefahrenübergang auf Unternehmer: mit Übergabe an den Transporteur/Unterzeichnung Speditionspapiere/Lieferschein; gegenüber Konsumenten erst mit Übergabe.
7.3. Liefer-/Montagetermine stehen unter dem Vorbehalt Witterung, Baustellenzugang und höherer Gewalt; Fixtermine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
7.4. Annahmeverzug des Auftraggebers berechtigt zur Einlagerung auf Gefahr/Kosten des Auftraggebers und zur Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor.
8.2. Unternehmer tritt für den Fall der Weiterveräußerung die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt zur Sicherung an uns ab und hat den Dritten entsprechend zu informieren (Vorausabtretung).
8.3. Eine Verbindung/Verarbeitung mit anderen Sachen lässt unseren Eigentumsvorbehalt – soweit rechtlich möglich – fortbestehen.
9. Reklamation, Abnahme und Gewährleistung
9.1. Der Auftraggeber hat Lieferungen/Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offene Mängel sind unverzüglich, jedoch maximal binnen 2 Werktagen ab Übergabe schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei Unternehmergeschäften gilt § 377 UGB.
9.2. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist; erst wenn diese scheitern, Preisminderung oder Wandlung nach Gesetz.
9.3. Gewährleistungsfristen: gegenüber Unternehmern 6 Monate ab Übergabe für bewegliche Sachen/Werke; gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Fristen. Beweislastumkehr (§ 924 ABGB) wird nur gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
9.4. Keine Gewährleistung für Mängel aus unsachgemäßer Verwendung, bauseitiger Unterkonstruktion, falscher Pflege/chemischer Einwirkung, Feuchtigkeit/Setzungen oder nachträglicher Veränderung durch den Auftraggeber oder Dritte.
10. Haftung
10.1. Für Personenschäden haften wir nach Gesetz.
10.2. Für sonstige Schäden haften wir – gegenüber Unternehmern – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
10.3. Entgangener Gewinn, Folge-/Mangelfolgeschäden und reine Vermögensschäden sind – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.
10.4. Produkthaftung bleibt unberührt.
10.5. Eine Haftungsbeschränkung zu Lasten von Konsumenten gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
11. Rücktritt und Stornierung
11.1. Gesetzliche Rücktrittsrechte (z. B. FAGG, Haustür-/Außergeschäftsraumgeschäfte) bleiben unberührt.
11.2. Eine Stornierung nach Vertragsabschluss ist – soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht – nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. In diesem Fall kann ein pauschalierter Aufwendungsersatz von 30 % der Auftragssumme verlangt werden. Weitergehende Schadensansprüche bleiben vorbehalten.
11.3. Bei Sonderanfertigungen (Maßarbeiten) ist ein Rücktritt nach Produktionsbeginn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenschutz, Geheimhaltung und Urheberrechte
12.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden zur Vertragsabwicklung; Details in unserer Datenschutzerklärung.
12.2. Pläne, Skizzen, Zeichnungen, 3D-Daten, Fotos und Texte bleiben – soweit urheberrechtlich schutzfähig – unser geistiges Eigentum; Weitergabe nur mit unserer Zustimmung.
12.3. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
13. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist unser Betriebssitz: Schwaig 1, A-4950 Altheim.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht. Wir können jedoch, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht in Anspruch nehmen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
14.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.